Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter 2026: Ideen & Tipps für Arbeitgeber

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen müssen 2026 vor allem eines sein: steuerlich korrekt und für alle sinnvoll nutzbar. Für HR, Führungskräfte und Finance bedeutet das, die gesetzlichen Regeln genau einzuhalten und gleichzeitig eine Lösung zu wählen, die im Team akzeptiert wird. Entscheidend sind der Freibetrag von 186 €, die Unterscheidung zwischen Sachzuwendung und Bargeld sowie der richtige Zeitpunkt der Übergabe. Wer diese Punkte berücksichtigt, vermeidet Zusatzkosten und stellt sicher, dass der volle Wert des Geschenks bei den Mitarbeiter:innen ankommt.

Was macht ein gelungenes Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter:innen aus?

Ein gut ausgewähltes Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter:innen erfüllt fünf Kriterien: Es ist ein steuerfreier Sachbezug (kein Bargeld), wird einer klar definierten Gruppe gleichmäßig überreicht, ist flexibel einlösbar, wird rechtzeitig vor Jahresende übergeben und schöpft den steuerlichen Freibetrag voll aus. Erst, wenn diese fünf Punkte zusammenkommen, wird aus einer guten Idee ein Geschenk, das bei der Belegschaft gut ankommt und Sie als Arbeitgeber:in steuerlich auf der sicheren Seite hält. Denn richtig Schenken im Unternehmen will gelernt sein. Hier die Kriterien im Detail: 

  1. Sachzuwendung statt Bargeld: 
    Damit ein Geschenk steuerfrei bleibt, muss es als Sachzuwendung gelten, darf also nicht in Bargeld umtauschbar sein. Kleine Aufmerksamkeiten, wie Schokolade, Kopfhörer oder ein stylishes Notizheft gehören genauso dazu wie Gutscheine, die nur gegen Waren oder Leistungen einlösbar sind. Bargeld, Überweisungen oder Gutscheine, die sich in Geld zurückverwandeln lassen, sind hingegen voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. 
  2. Gleichbehandlung in der Gruppe: 
    Der Freibetrag gilt nur, wenn das Geschenk für eine klar abgegrenzte Gruppe ist, etwa für die gesamte Belegschaft, eine Abteilung oder alle Mitarbeiter:innen ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit. Werden einzelne Personen ohne nachvollziehbaren Grund bevorzugt, fällt die Steuerbefreiung weg. 
  3. Flexible Einlösbarkeit: 
    Je vielfältiger Ihr Team, desto breiter sollte das Geschenk einsetzbar sein. Ein regional begrenzter Gutschein oder ein Weinpaket trifft längst nicht jede:n, eine Lösung mit großer Auswahl dagegen schon. 
  4. Rechtzeitige Übergabe vor dem 31. Dezember: 
    Nur Geschenke, die bis zum 31. Dezember 2026 bei den Mitarbeiter:innen angekommen sind, fallen unter den jährlichen Freibetrag von 186 € pro Person und Kalenderjahr. Dabei ist der Zeitpunkt der Übergabe entscheidend, nicht jener der Bestellung. Planen Sie Lieferzeiten und Verteilung daher früh genug ein. Sollte die Zeit doch knapp werden, greifen Sie am besten auf Last Minute Weihnachtsgeschenke für Ihr Team zurück! 
  5. Ausschöpfung des Freibetrags: 
    Der volle steuerliche Vorteil entsteht nur, wenn Sie den Freibetrag möglichst exakt ausschöpfen. Wenn Sie deutlich darunter bleiben, lassen Sie einiges an Potenzial liegen – und wenn Sie darüber hinausgehen, zahlen Sie für den Überschuss die volle Lohnsteuer und Sozialversicherung drauf.

Soweit die fünf Eckpunkte, auf die es ankommt, wenn Sie nachhaltig Freude schenken möchten. Damit das Geschenk am Ende auch steuerfrei bleibt, lohnt sich ein genauer Blick auf den gesetzlichen Freibetrag und die Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen. 

 

Wie hoch ist der Freibetrag für steuerfreie Weihnachtsgeschenke in Österreich 2026?

In Österreich sind Sachzuwendungen an Mitarbeiter:innen, laut §3 Abs. 1 EStGbis zu 186 € pro Person und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Damit Sie den Betrag bestmöglich nutzen, sollten Sie folgende drei Punkte bedenken: 

  • Alle Sachzuwendungen zählen zusammen: Die 186 € gelten für die Summe aller Sachzuwendungen, die ein:e Mitarbeiter:in im Kalenderjahr erhält. Wenn Sie also schon im Laufe des Jahres Anlässe genutzt haben, um Mitarbeiter:innen zu beschenken, wie etwa zum Geburtstag, rechnen Sie diese Beträge mit ein. So wissen Sie genau, wie viel Spielraum Ihnen zu Weihnachten noch bleibt.
  • Was passiert über 186 € hinaus: Auch wenn Sie die 186-€-Grenze überschreiten, geht Ihnen der Freibetrag nicht verloren. Abgabepflichtig wird ausschließlich der Betrag oberhalb der Grenze. Ein Geschenk im Wert von 250 € löst also Abgaben für 64 € aus, der Rest bleibt steuerfrei.
  • Eigener Freibetrag für die Feier: Bei einer Betriebsveranstaltung wie der Weihnachtsfeier kommen laut Bundesministerium für Finanzen bis zu 365 € pro Mitarbeiter:in für die Veranstaltung selbst (Bewirtung, Organisation) steuerfrei dazu.
  • Extra-Freibetrag bei Jubiläen: Steht im selben Jahr ein Dienstjubiläum (z. B. 10, 20 oder 25 Jahre) oder Firmenjubiläum an, kommt ein zusätzlicher Freibetrag von 186 € für das Jubiläumsgeschenk dazu, womit sich der steuerfreie Rahmen für Sachzuwendungen auf bis zu 372 € pro Person verdoppelt. 

 

Sind Bargeldgeschenke an Mitarbeiter:innen in Österreich steuerfrei?

Bargeldgeschenke an Mitarbeiter:innen sind unabhängig vom Wert immer voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch für Überweisungen, Bargeld im Kuvert oder Gutscheine, die sich in Geld umtauschen lassen. Von einem Bruttogeschenk in Höhe von 186 € bleiben so nach Abzug aller Abgaben oft weniger als 100 € netto übrig. Dieselben 186 € als Sachzuwendung kommen hingegen vollständig im Geschenk an.

Warum diese strikte Trennung? Geld zählt steuerrechtlich als Arbeitslohn, weil es frei verwendbar ist. Sachzuwendungen gelten dagegen als zweckgebundene Wertschätzung und werden vom Gesetzgeber begünstigt. Für Sie als Arbeitgeber:in heißt das also: Mit einer Sachzuwendung statt Bargeld kommt der volle Betrag bei Ihrem Team an! 

 

Welche steuerfreien Geschenkideen gibt es für Mitarbeiter:innen?

Zu den beliebtesten steuerfreien Geschenken an Mitarbeiter:innen in österreichischen Unternehmen zählen Geschenkgutscheine, Genussboxen, Wellness- und Gesundheitsangebote, Erlebnisgutscheine sowie hochwertige Sachgeschenke. Jede Kategorie hat ihre Stärken und passt zu unterschiedlichen Teams:

  • Geschenkgutscheine: Der Klassiker unter den Weihnachtsgeschenken in österreichischen Betrieben. Die Bandbreite reicht vom Gutschein eines konkreten Geschäfts wie Buchhandlung, Modegeschäft oder Lieblingsrestaurant bis zu Multi-Akzeptanz-Lösungen, die bei tausenden Partnern im ganzen Land eingelöst werden können. Gerade letztere punkten dort, wo die Vorlieben im Team weit auseinandergehen.
  • Genuss- und Geschenkboxen: Regionale Spezialitäten, Wein, Pralinen oder hochwertige Kaffees zeigen Wertschätzung auf traditionelle Art. Die Zusammenstellung kostet allerdings Zeit, und nicht jeder Inhalt passt zu jedem Geschmack. Alkohol, Allergene oder besondere Ernährungsformen können einzelne Mitarbeiter:innen ausschließen, ein kurzer Check der Vorlieben im Team lohnt sich daher.
  • Wellness- und Gesundheitsgutscheine: Thermenbesuche, Massagen oder Yoga-Karten greifen ein Bedürfnis auf, das in modernen Arbeitswelten immer wichtiger wird: echte Erholung. Solche Geschenke zeigen, dass Ihnen das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter:innen am Herzen liegt, und unterstützen nebenbei eine gute Work-Life-Balance im Team. 
  • Erlebnisgutscheine: Konzerte, Theater, Escape Rooms oder kulinarische Workshops schenken Erinnerungen statt Gegenstände. Da sie meist mit Familie oder Freund:innen eingelöst werden, wirken sie weit über das Fest hinaus.
  • Hochwertige Sachgeschenke: Ein durchdachtes Tech-Gadget, ein nachhaltiges Accessoire oder ein Produkt aus dem eigenen Sortiment eignen sich, wenn das Geschenk ein klares Statement zu Qualität, Nachhaltigkeit oder Unternehmensidentität setzen soll. 

 

Welche steuerfreien Geschenke eignen sich für KMU am besten?

Für kleine und mittlere Unternehmen sind Geschenkgutscheine mit großem Akzeptanznetzwerk die beste Wahl. Der Grund: Sie erfüllen gleich drei zentrale Anforderungen auf einmal, nämlich wenig Aufwand, punktgenaue Nutzung des 186-Euro-Freibetrags und große Auswahl für eine vielfältige Belegschaft. Im Detail heißt das: 

  • Geringer Aufwand für die Organisation: In den meisten KMUs gibt es kein eigenes HR-Team, das sich um Geschenkrecherche, Einkauf und Verteilung kümmert. Genau hier punkten Gutscheine: Sie sind mit wenigen Klicks bestellt, brauchen weder Lager noch Verpackung oder Versand und funktionieren sowohl für fünf als auch für 250 Mitarbeiter:innen.
  • Punktgenaue Budgetplanung: Der Wert von Geschenkgutscheinen lässt sich auf den Cent genau festlegen. So nutzen Sie den Freibetrag von 186 € vollständig aus, ohne Restbeträge ungenutzt zu lassen oder versehentlich darüber zu rutschen.
  • Inklusivität in gemischten Teams: Gerade in KMUs sitzen oft unterschiedliche Generationen, Lebensmodelle und Lebenssituationen am selben Tisch. Bei einem breit einlösbaren Gutschein finden alle das Richtige, ohne dass Sie jede einzelne Vorliebe Ihrer Mitarbeiter:innen kennen müssen. 

Eine Lösung, die genau diese Punkte abdeckt, ist Pluxee Geschenk: Mit dem Gutschein oder der Karte (auch virtuell verfügbar) verschenken Sie bis zu 186 € pro Person und Kalenderjahr steuerfrei. Und für jede:n im Team ist etwas dabei: Denn eingelöst wird bei einem breiten Einlösenetzwerk aus österreichischen Partnern in den Bereichen Sport und Freizeit, Beauty und Schmuck, Mode und Schuhe, Genuss und Erholung sowie Spiel und Spaß

Je nach Unternehmen und Team können Sie zwischen drei Varianten wählen: 

  • Geschenk Gutschein: Der Papier-Klassiker mit frei wählbaren Beträgen eignet sich besonders gut für die persönliche Übergabe bei der Weihnachtsfeier.
  • Geschenk Karte: Diese Karte besteht aus bis zu 95 % recyceltem Material und lässt sich über die App auch für mobiles Bezahlen nutzen.
  • Geschenk Karte Virtuell: Die digitale Option kommt komplett ohne Papier oder Karton aus – und ist in der Pluxee App verfügbar.

Alle drei Optionen sind 100 % steuerkonform, rechtssicher und lassen sich mit individuellen Weihnachtsgrüßen personalisieren. So machen Sie aus einem steuerfreien Sachbezug ein Geschenk, das echte Wertschätzung zeigt und Ihrer Lohnverrechnung gleichzeitig Arbeit erspart. Übrigens: Auch passende Grußkarten zum Download stehen bei uns kostenlos zur Verfügung! 

 

Pluxee Geschenk

Steuerfrei schenken bis zu 186 € pro Mitarbeiter:in. Flexibel einlösbar – als Gutschein, Karte oder digital. Bei vielen Partnern in ganz Österreich

 

Fazit: Das richtige Weihnachtsgeschenk freut beide Seiten

Am Ende soll ein Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter:innen genau zwei Dinge können: Ihrem Team echte Freude bereiten und für Sie als Arbeitgeber:in steuerlich aufgehen. Mit einer Sachzuwendung statt Bargeld, der vollen Ausschöpfung des 186-€-Freibetrags und einer Lösung, die zu vielfältigen Vorlieben passt, gelingt Ihnen das bestimmt. Und Pluxee Geschenk bringt genau diese Punkte unter einen Hut! 

Sie möchten noch mehr erfahren? Auf unserem Pluxee Blog finden Sie weiteren Lesestoff rund um den Arbeitsalltag. Erfahren Sie etwa, was Sie über steuerfreie Prämien in Österreich wissen sollten, entdecken Sie 11 starke Benefits für Lehrlinge oder holen Sie sich Impulse, wie Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität bei Lehrlingen steigern. Lesen Sie rein! 

 

FAQ: Häufige Fragen zu Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter:innen

Sind Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen in Österreich steuerfrei? 

Ja, Geschenke sind in Österreich steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen bis 186 € pro Person und Jahr handelt. Voraussetzung ist, dass das Geschenk nicht in Bargeld umtauschbar ist und einer klar abgegrenzten Gruppe wie der gesamten Belegschaft oder einer Abteilung überreicht wird.

Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber mehr als 186 € pro Mitarbeiter:in ausgebe? 

Der Freibetrag bleibt bestehen, lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wird nur der darüber liegende Betrag. Bei einem Geschenk im Wert von 250 € fallen die Abgaben also für 64 € an, nicht für den Gesamtwert.

Bis wann müssen Weihnachtsgeschenke übergeben werden, damit sie steuerfrei bleiben?

Damit der steuerliche Freibetrag im laufenden Kalenderjahr greift, muss das Geschenk bis spätestens 31. Dezember an die Mitarbeiter:innen übergeben sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe, nicht der Bestellung. Bei physischen Geschenken sollten Lieferzeiten und Verteilung also rechtzeitig eingeplant werden. Digitale Lösungen wie virtuelle Geschenkkarten lassen sich auch kurzfristig noch einsetzen.

Was ist eine steuerfreie Alternative zu Bargeld als Mitarbeitergeschenk?

Die einfachste Alternative sind Geschenkgutscheine oder Geschenkkarten, die sich nicht in Geld zurücktauschen lassen. Als Sachzuwendung bleiben sie bis zu 186 € pro Person und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei und der volle Betrag kommt bei Ihren Mitarbeiter:innen an. Besonders flexibel sind Multi-Akzeptanz-Gutscheine wie Pluxee Geschenk: Ihre Mitarbeiter:innen suchen sich aus einem breiten Partnernetz selbst aus, womit sie sich eine Freude machen möchten.