Mitarbeiterprämie 2026: Das gilt für die steuerfreie Zusatzzahlung

Auch 2026 soll es die steuerfreie Mitarbeiterprämie wieder geben: Bis zu 500 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen dann voraussichtlich steuerfrei auszahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Endgültig durch ist die Regelung für 2026 allerdings noch nicht:  Der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums liegt derzeit zur Begutachtung vor, sodass sich einzelne Punkte bis zum Beschluss noch ändern können. Schon jetzt zeichnet sich aber ab, dass gegenüber den Vorjahren einiges anders wird, etwa beim Höchstbetrag, beim Zeitraum und bei den Bedingungen. Richtig eingesetzt bleibt die Prämie aber nach wie vor ein beliebtes Instrument, um Wertschätzung zu zeigen, steigende Lebenshaltungskosten abzufedern und ganz nebenbei die Mitarbeiterzufriedenheit und das Employer Branding zu stärken. 

Was konkret geplant ist, welche Regeln gelten und wie Sie die Prämie optimal nutzen, erfahren Sie hier. 

 

Was ist die Mitarbeiterprämie in Österreich?

Die Mitarbeiterprämie ist eine freiwillige Bonuszahlung von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter:innen, die bis zu einem bestimmten Betrag von der Lohnsteuer befreit ist. Eingeführt wurde sie 2024 als Nachfolgerin der Teuerungsprämie. Bei der Auszahlung haben Unternehmen freie Hand: ob als Einmalbetrag, in Teilbeträgen oder monatlich – wichtig ist nur, dass die Prämie korrekt am Lohnkonto und auf dem Lohnzettel ausgewiesen wird. 
 

Wie hoch ist die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026? 

Für 2026 sind bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter:in steuerfrei geplant – nach 3.000 Euro im Jahr 2024 und 1.000 Euro im Jahr 2025 also spürbar weniger als zuletzt. Nach oben hin ist die Höhe einer Prämie grundsätzlich nicht begrenzt: Sie dürfen auch mehr auszahlen, steuerfrei bleibt dann aber nur der Betrag bis 500 Euro, alles darüber wird regulär versteuert.
 

Kommt zur Prämie noch eine Gewinnbeteiligung hinzu, gilt eine gemeinsame Obergrenze: Beide zusammen bleiben bis maximal 3.000 Euro steuerfrei. Wird diese Summe oder die 500-Euro-Grenze überschritten, ist eine Veranlagung erforderlich, und der übersteigende Teil ist nach dem Tarif zu versteuern. 

 

Wann ist die Mitarbeiterprämie 2026 steuerfrei?

Damit die 500 Euro tatsächlich steuerfrei bleiben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Laut Begutachtungsentwurf 2026 ist die Prämie 2026 steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gewährt wird, in den Zeitraum Juli bis Dezember 2026 fällt und auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Im Einzelnen bedeutet das Folgendes: 
 

Zusätzlichkeit

Die Prämie muss zusätzlich zum regulären Gehalt ausbezahlt werden und darf keine bestehende oder übliche Zahlung ersetzen. Ausgeschlossen sind also Gehaltsumwandlungen, regelmäßig wiederkehrende Bonuszahlungen, Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen sowie außerordentliche Gehaltserhöhungen. Die Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht darauf angerechnet. 
 

Begünstigter Zeitraum

Die Auszahlung muss zwischen Juli und Dezember 2026 erfolgen. Zahlungen im ersten Halbjahr 2026 sind ausdrücklich nicht begünstigt. 
 

Lohngestaltende Vorschrift

Die Steuerfreiheit ist daran geknüpft, dass die Prämie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Anders als 2025, als diese Bindung nicht erforderlich war, ist sie für 2026 wieder vorgesehen. Konkret ist die Prämie steuerbegünstigt, wenn sie auf einer dieser Grundlagen beruht: 

  • Kollektivvertrag: Die Mitarbeiterprämie ist direkt im Kollektivvertrag vorgesehen. Das ist der Normalfall. 
  • Betriebsvereinbarung mit KV-Ermächtigung: Die Prämie ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die auf einer ausdrücklichen Ermächtigung im Kollektivvertrag beruht. 
  • Betriebsvereinbarung ohne Arbeitgeberverband: Die Prämie ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt, weil es in der Branche keinen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband gibt. 
  • Vereinbarung in betriebsratslosen Betrieben: Gibt es keinen Betriebsrat, genügt eine für alle Arbeitnehmer:innen geschlossene Vereinbarung – allerdings nur, wenn eine kollektivvertragliche Ermächtigung für eine Betriebsvereinbarung besteht oder die Branche über keinen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband verfügt. 

Daraus folgt im Umkehrschluss: In Branchen, in denen es zwar einen Arbeitgeberverband gibt, aber kein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde oder im Kollektivvertrag keine Mitarbeiterprämie geregelt ist, kann keine steuerlich begünstigte Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden.
 

Wer bekommt die Mitarbeiterprämie?

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Mitarbeiterprämie gibt es nicht. Liegt eine lohngestaltende Vorschrift wie etwa Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung vor, entscheidet das Unternehmen innerhalb dieses Rahmens, wer die Prämie in welcher Höhe erhält. Dabei darf die Höhe nach sachlichen Kriterien wie Arbeitsumfang oder Beschäftigungsdauer unterschiedlich ausfallen, und auch geringfügig oder teilzeitbeschäftigte Personen können die Prämie erhalten. 
 

Ist die Mitarbeiterprämie nur von der Lohnsteuer befreit?

Ja, die Mitarbeiterprämie ist ausschließlich von der Lohnsteuer befreit, nicht von den übrigen Lohnabgaben. Sozialversicherung (ASVG), Kommunalsteuer sowie DB/DZ fallen weiterhin an. Die zusätzlichen Befreiungen im ASVG, im Kommunalsteuergesetz und im Familienlastenausgleichsgesetz, die es bis einschließlich 2023 gab, gelten seit 2025 nicht mehr. Dadurch bleibt netto weniger übrig als früher, was Sie bei der Kalkulation berücksichtigen sollten. 
 

Steuerfrei belohnen: Die Mitarbeiterprämie ist erst der Anfang

Die Mitarbeiterprämie ist nur einer von vielen Wegen, Wertschätzung zu zeigen. Wer seinen Mitarbeiter:innen noch mehr bieten möchte, kann sie mit weiteren steuerfreien Benefits kombinieren, wie Pluxee GeschenkPluxee Lebensmittel oder Pluxee Restaurant. Auch diese sind bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei und kommen bei Ihrer Belegschaft genau dort an, wo sie gebraucht werden: beim Einkauf, beim Essen, im Café ums Eck. 

So stellen Sie sich nach und nach ein Benefit-Paket zusammen, das genau zu Ihrem Unternehmen passt. Welche Kombination das ist, finden wir gerne gemeinsam heraus. Und für welche Benefits Sie sich am Ende auch entscheiden: Ihr Team wird es Ihnen danken! 
 

FAQs: Häufige Fragen zur Mitarbeiterprämie 2026

Ist die Mitarbeiterprämie 2026 schon beschlossen? 

Nein, sie ist noch nicht final beschlossen. Grundlage ist der Begutachtungsentwurf zum Budgetmaßnahmengesetz 2026; die parlamentarische Beschlussfassung wird vor der Sommerpause erwartet, damit die Regelung mit Juli 2026 in Kraft treten kann. Bis dahin können sich die Eckdaten noch ändern.

Wie viel Mitarbeiterprämie ist 2026 steuerfrei?

Geplant sind bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter:in. Voraussetzung ist, dass die Prämie zwischen Juli und Dezember 2026 gewährt wird und auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. 
 

Was ist eine lohngestaltende Vorschrift?

Eine lohngestaltende Vorschrift ist die rechtliche Grundlage, die eine Prämie überhaupt erst steuerfrei macht. Im Regelfall ist das ein Kollektivvertrag; daneben zählen auch eine Betriebsvereinbarung und – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Vereinbarung, die für alle Mitarbeiter:innen gilt, dazu. Fehlt eine solche Grundlage, bleibt die Mitarbeiterprämie 2026 nicht steuerfrei. 
 

Kann ich die Prämie auch ohne Kollektivvertrag steuerfrei auszahlen? 

Das hängt von der Branche ab. Gibt es in einer Branche einen Arbeitgeberverband, aber keinen Kollektivvertrag oder keine darin geregelte Mitarbeiterprämie, ist keine steuerlich begünstigte Prämie möglich. 
 

Muss jede:r Mitarbeiter:in die gleiche Prämie bekommen? 

Nein, eine sachliche Differenzierung ist grundsätzlich zulässig, etwa nach Beschäftigungsausmaß. Maßgeblich ist, dass die jeweils geltende lohngestaltende Vorschrift eingehalten wird.