Mitarbeiterprämie – die steuerfreie Zusatzzahlung für Mitarbeitende
2024 löste die Mitarbeiterprämie in Österreich die Teuerungsprämie ab. Sie bietet Arbeitgebenden eine steuerlich attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende zu belohnen und steigende Lebenshaltungskosten abzufedern. Gleichzeitig stärkt sie Motivation, Zufriedenheit und die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber.
Rückblick & Ausblick auf 2025
2024 trat in Österreich die Mitarbeiterprämie an die Stelle der zuvor auszahlbaren Teuerungsprämie. Sie ist ein beliebtes Zuckerl, mit dem Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden belohnen und zugleich die steigenden Lebenshaltungskosten abfedern können – und das auf steuerlich attraktive Weise. Diese Maßnahme unterstützt nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, sondern trägt auch zum Employer Branding bei, indem sie das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber positioniert. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur Mitarbeiterprämie wissen müssen!
Was ist die Mitarbeiterprämie?
Die sogenannte Mitarbeiterprämie ist eine freiwillige Bonuszahlung von Arbeitgebenden an ihre Mitarbeitenden. Im Jahr 2024 konnte sie bis zu einem Betrag von 3.000 € pro Person und Jahr steuer- und abgabenfrei ausbezahlt werden – eine echte Win-win-Situation.
Die Auszahlung ist flexibel: als Einmalbetrag, in Teilbeträgen oder monatlich – Hauptsache, sie wird sowohl am Lohnkonto als auch auf dem Lohnzettel korrekt ausgewiesen.
Übrigens: Auch wenn in den Vorjahren bereits steuerfreie Teuerungs- oder Corona-Prämien gewährt wurden, ist eine zusätzliche Mitarbeiterprämie dennoch möglich! Wird jedoch zusätzlich zur Prämie auch eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, bleiben nur insgesamt 3.000 € steuer- und abgabenfrei.
Wer bekommt die Mitarbeiterprämie?
Die Mitarbeiterprämie 2024 war Teil einer sogenannten “lohngestaltenden Vorschrift”. Das bedeutet, sie konnte unter folgenden Voraussetzungen ausbezahlt werden:
- Regelung im Kollektivvertrag
- Betriebsvereinbarung, basierend auf einer kollektivvertraglichen Ermächtigung
- Betriebsvereinbarungen in Branchen ohne kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband
- Vereinbarungen in betriebsratslosen Unternehmen, wenn ebenfalls eine kollektivvertragliche Grundlage besteht oder kein Arbeitgeberverband existiert
Mitarbeitende, deren Verträge unter eine dieser vier Kategorien fallen, konnten die Prämie erhalten – vorausgesetzt, es handelt sich um eine zusätzliche Zahlung, die nicht bereits in Vorjahren üblich war.
Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Mitarbeiterprämie. Ob und in welcher Höhe sie gewährt wird, liegt ganz im Ermessen des Unternehmens. Die Höhe kann nach sachlichen Kriterien – etwa Arbeitsumfang oder Beschäftigungsdauer – unterschiedlich ausfallen. Auch geringfügig oder teilzeitbeschäftigte Personen können sie in voller Höhe erhalten.
Ist die Mitarbeiterprämie auch 2025 steuerfrei?Aktuellen Informationen zufolge plant die neue Bundesregierung (ÖVP, SPÖ und NEOS), die Mitarbeiterprämie fortzuführen – allerdings mit Anpassungen. Ab 2025 soll sie bis zu 1.000 € pro Jahr steuerfrei bleiben, allerdings nicht mehr an einen Kollektivvertrag gebunden sein und somit mehr Menschen zugutekommen. Selbst Mitarbeitende, die bisher keinen Anspruch hatten, könnten in den Jahren 2025 und 2026 von der Prämie profitieren. Dafür sollen jährlich rund 125 Millionen Euro bereitgestellt werden. Weitere Details stehen derzeit noch aus. Die neue Regelung schafft für Unternehmen in Österreich eine attraktive Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden steuereffizient zu unterstützen. Das stärkt nicht nur die Kaufkraft, sondern macht Unternehmen auch am Arbeitsmarkt interessanter – sowohl für bestehende Fachkräfte als auch für neue Talente. Denn: Wertschätzung fördert Zufriedenheit – und zufriedene Mitarbeitende leisten mehr. So haben alle etwas davon!
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