Jubiläumsgeld und Jubiläumsgeschenke: Was Sie als Arbeitgeber:in in Österreich wissen müssen
Ein Dienstjubiläum ist der ideale Anlass, um sich bei Mitarbeiter:innen für ihre langjährige Treue zu bedanken: etwa mit Jubiläumsgeld oder einem Jubiläumsgeschenk. Doch worin liegt der Unterschied, wie sieht es steuerlich aus und wer hat eigentlich Anspruch darauf? Welche Grenzen gelten und worauf es konkret ankommt, erfahren Sie hier – inklusive Tipps für passende Mitarbeitergeschenke!
Das Wichtigste im Überblick
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Was ist das Jubiläumsgeld?
Das Jubiläumsgeld ist eine finanzielle Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen als Dank für langjährige Treue gewähren können. Es kann zu zwei Anlässen ausbezahlt werden: entweder bei einem Dienstjubiläum oder zum Firmenjubiläum. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch darauf besteht in Österreich nicht, es sei denn, die Zahlung ist in einem Vertrag oder einer Vereinbarung verankert.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstjubiläum und Firmenjubiläum?
Der Unterschied liegt darin, wer oder was gefeiert wird: Das Dienstjubiläum betrifft eine:n einzelne:n Mitarbeiter:in, der oder die einen Jahrestag im Betrieb feiert – beispielsweise 10, 20, 30 oder 40 Jahre. Das Firmenjubiläum ehrt hingegen das Bestehen des gesamten Betriebs.
Hat man Anspruch auf Jubiläumsgeld in Österreich?
Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht auf Jubiläumsgeld gibt es in Österreich für die Privatwirtschaft nicht. Nichtsdestotrotz haben viele Arbeitnehmer:innen einen handfesten rechtlichen Anspruch darauf, der sich aus folgenden Punkten ergeben kann:
- Kollektivvertrag: Das ist in Österreich der mit Abstand häufigste Grund. Zahlreiche Branchen-KVs regeln das Jubiläumsgeld verbindlich – zum Beispiel im Handel, im Gastgewerbe, in der Spedition oder in der Metallindustrie. Der KV bestimmt auch, nach wie vielen Dienstjahren (meist 25 oder 40 Jahre) einem das Geld zusteht und wie hoch die Prämie ausfällt.
- Betriebsvereinbarung: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, kann dieser eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsführung abschließen. Ist das Jubiläumsgeld dort verankert, gilt das als verbindliche Zusage für die gesamte Belegschaft.
- Arbeitsvertrag: Steht die Prämie direkt im persönlichen Dienstvertrag, ist sie rechtlich bindend. Der Arbeitgeber muss sich an diese individuelle Vereinbarung halten.
- Betriebliche Übung: Zahlt ein Unternehmen die Prämie jahrelang (mindestens dreimal in Folge) an Jubilar:innen aus, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. Ein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht daraus aber nur, wenn der Arbeitgeber nicht bei jeder Auszahlung schriftlich betont hat, dass es sich um eine „einmalige, freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch“ handelt.
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Der Arbeitgeber darf bei freiwilligen Zahlungen nicht willkürlich vorgehen. Gewährt er die Prämie einzelnen Beschäftigten, darf er vergleichbare Kolleg:innen nicht ohne sachlichen Grund leer ausgehen lassen. Auch Teilzeitkräfte dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden – sie haben Anspruch auf eine anteilige (aliquote) Zahlung.
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Übrigens: Bei Beamt:innen gelten andere Regeln. Dort ist die Jubiläumszuwendung in § 20c Gehaltsgesetz 1956 verankert, mit 200 % des Monatsbezugs nach 25 und 400 % nach 40 Dienstjahren. Ein automatischer Anspruch ist das allerdings trotzdem nicht, denn das Gesetz sieht die Zuwendung als “Kann-Leistung” vor. Länder und Gemeinden regeln das jeweils selbst! |
Wie hoch ist das Jubiläumsgeld in Österreich?
Das kann man pauschal nicht sagen: Es kommt ganz darauf an, was im jeweiligen Vertrag oder in der Vereinbarung festgelegt wurde. In manchen Fällen richtet sich das Jubiläumsgeld aber nach dem Bruttomonatsgehalt und steigt mit den Dienstjahren mit. Das ist aber schlicht eine Orientierung – am Ende zählt das, was in der jeweiligen Vereinbarung verankert ist.
Ist das Jubiläumsgeld für Arbeitgeber steuerfrei?
Nein, grundsätzlich sind alle Geldzuwendungen für das Unternehmen voll abgabenpflichtig. Sie als Arbeitgeber:in müssen die normalen Lohnnebenkosten sowie die Dienstgeber-Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Aber immerhin: Sie können die gesamte Auszahlung als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen!
Für Ihre Mitarbeiter:innen greift bei der Lohnsteuer hingegen das Jahressechstel. Je nachdem, wie viel in diesem Topf noch frei ist, ergeben sich zwei Szenarien:
- Innerhalb des Jahressechstels (nur 6% Lohnsteuer): Wird das Jubiläumsgeld ausbezahlt und das persönliche Jahressechstel der Mitarbeiter:innen ist im laufenden Kalenderjahr noch nicht aufgebraucht? Dann wird die Prämie steuerlich als „sonstiger Bezug“ gewertet und mit dem begünstigten Steuersatz von nur 6 % abgerechnet.
- Außerhalb des Jahressechstels (voller Steuertarif): Da das Jahressechstel in Österreich meist schon komplett durch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) aufgebraucht ist, gibt es für das Jubiläumsgeld oft keinen freien Platz mehr. Die Prämie rutscht über die Grenze (Sechstelüberhang) und der übersteigende Teil muss voll nach dem regulären, höheren Einkommensteuertarif versteuert werden.
Was sind Jubiläumsgeschenke?
Der Unterschied zwischen Jubiläumsgeld und Jubiläumsgeschenken liegt im rechtlichen Anspruch und beim großen Steuervorteil: Jubiläumsgeschenke sind eine freiwillige Sachzuwendung des Arbeitgebers an Mitarbeiter:innen. Das können Geschenke jeder Art sein, solange sie sich nicht in Geld umtauschen lassen. Auch Gutscheine und Geschenkkarten zählen dazu. Und anders als beim Jubiläumsgeld bleiben sie zum Dienstjubiläum bis zu 186 Euro komplett abgabenfrei! Dabei ist die Grenze ein Freibetrag und keine Freigrenze: Wenn es also ein größeres Geschenk sein darf, ist nur der Teil darüber steuerpflichtig. Den Vorteil auf die ersten 186 Euro behalten Sie in jedem Fall.
Außerdem muss der Anlass nicht zwingend das Dienstjubiläum sein: Die Begünstigung gilt genauso für das Firmenjubiläum. Feiert Ihr Unternehmen einen wichtigen Meilenstein seit der Gründung, dürfen Sie die gesamte Belegschaft mit bis zu 186 Euro steuerfrei beschenken.
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Übrigens: Die 186 Euro für das Jubiläumsgeschenk und die 186 Euro für allgemeine Sachzuwendungen (wie Weihnachtsgeschenke) können miteinander kombiniert werden. Insgesamt sind in einem Jubiläumsjahr also 372 Euro steuerfrei möglich. |
Welche Geschenkideen gibt es für ein Dienstjubiläum?
Beliebt sind personalisierte Präsente wie gravierte Kugelschreiber, Uhren oder Lederaccessoires sowie kulinarische Klassiker wie eine hochwertige Weinflasche oder ein gut bestückter Geschenkkorb. Auch Erinnerungsstücke wie ein Fotobuch über die gemeinsamen Jahre im Betrieb oder Gutscheine, Essenseinladungen und Extra-Urlaubstage sind hoch im Kurs.
Allerdings ist richtig schenken gar nicht so einfach, denn eine bunte Belegschaft hat auch bunte Vorlieben. Was die eine Person freut, landet bei der nächsten womöglich ungeöffnet im Schrank. Auf Nummer sicher gehen Sie daher mit einem Geschenk, das sich Ihre Mitarbeiter:innen selbst aussuchen und das obendrein abgabenfrei bleibt.
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Fazit: Die richtige Form zahlt sich doppelt aus!
Wer ein Jubiläum würdigt, setzt ein starkes Zeichen der Wertschätzung – und davon profitieren beide Seiten: Die Belegschaft fühlt sich gesehen, und Sie stärken ganz nebenbei Ihr Employer Branding sowie die Mitarbeiterzufriedenheit. Verpflichtend ist ein Jubiläumsgeld in Österreich zwar meist nicht (außer bei Beamt:innen), ein Blick in Kollektivvertrag und Dienstvertrag lohnt sich aber trotzdem. In manchen Fällen besteht nämlich sehr wohl ein verbindlicher Anspruch.
Und wenn Sie sich für eine freiwillige Aufmerksamkeit entscheiden, bleiben bis zu 186 Euro pro Jubiläum komplett abgabenfrei. Wer auf Nummer sicher gehen und dem Team gleichzeitig die freie Wahl lassen möchte, fährt dabei mit einem Gutschein oder einer Geschenkkarte am besten!
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FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Jubiläumsprämien
Wann steht mir ein Jubiläumsgeld zu?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Jubiläumsgeld gibt es in der Privatwirtschaft Österreich nicht. Ob überhaupt, wann und wie viel Sie zu einem Jubiläum erhalten, hängt davon ab, ob es in Ihrem Dienstvertrag oder im Kollektivvertrag geregelt ist. Anders ist die Rechtslage allerdings im öffentlichen Dienst: Für Bundesbedienstete regelt das § 20c Gehaltsgesetz 1956 die Jubiläumszuwendung nach 25 und 40 Dienstjahren – aber auch hier als “Kann-Leistung” formuliert.
Was bekommt man für 25 Jahre Dienstjubiläum?
In der Privatwirtschaft haben Arbeitnehmer:innen nicht automatisch nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine bestimmte Prämie oder ein Geschenk. Sollte den Mitarbeiter:innen ein Jubiläumsgeld zustehen, ist dieses in einem Vertrag oder einer Vereinbarung verankert, inklusive der Höhe der Prämie und der Jahre, die sie dem Unternehmen zugehörig sein müssen, um das Geld zu bekommen. Wenn nichts dergleichen festgelegt wurde – liegt es am Arbeitgeber – und ist völlig freiwillig, ob er als Dank etwas verschenken möchte. Oft sind es dann Sachzuwendungen, wie Blumen oder Geschenkkörbe oder Gutscheine beziehungsweise Sachbezugskarten. Im öffentlichen Dienst hingegen wird die Jubiläumszuwendung im § 20c Gehaltsgesetz 1956 geregelt – und sieht nach 25 Jahren Dienst 200% des Monatsgehalts vor. Aber auch hier: als “Kann-Leistung”.
Wie wird Jubiläumsgeld in Österreich versteuert?
Das Jubiläumsgeld wird in Österreich grundsätzlich als sonstiger Bezug (Sonderzahlung) im Rahmen des Jahressechstels nach dem Einkommensteuergesetz versteuert. Wenn das Jahressechstel jedoch bereits durch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgereizt ist – was in den meisten Fällen zutrifft – wird der übersteigende Teil des Jubiläumsgeldes zum normalen Tarif versteuert.
Ist Jubiläumsgeld eine Sonderzahlung?
Ja, das Jubiläumsgeld zählt als sonstiger Bezug bzw. Sonderzahlung, wodurch es oft dem günstigen Steuersatz (6% Lohnsteuer) unterliegt, sofern das Jahressechstel nicht schon durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld überschritten wird.
Wie wird das Jubiläumsgeld berechnet?
In Österreich gibt es in der Privatwirtschaft keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Jubiläumsgeld und damit auch keine gesetzlich vorgegebene Berechnungsformel. Ob es ausgezahlt wird und wie hoch es ausfällt, ergibt sich immer aus der Grundlage, in der es geregelt ist: dem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Dienstvertrag oder einer betrieblichen Übung. Üblich ist aber ein Anteil oder ein Vielfaches des Monatsgehalts, gestaffelt nach Dienstjahren. Als Basis dient je nach Regelung das tatsächliche Monatsgehalt zum Zeitpunkt des Jubiläums oder der kollektivvertragliche Mindestlohn. Auch die anrechenbaren Dienstjahre sind dort definiert, etwa ob Karenz- oder Vordienstzeiten mitzählen. Anders ist es im öffentlichen Dienst geregelt: Hier gibt das § 20c Gehaltsgesetz 1956 die Höhe fix vor, mit 200 % des Monatsbezugs nach 25 und 400 % nach 40 Dienstjahren. Allerdings ist auch diese Zuwendung nicht verpflichtend, sondern als “Kann-Leistung” einzuordnen.
Wie gratuliert man Mitarbeiter:innen zum Jubiläum?
Am besten persönlich, pünktlich und in dem Rahmen, der zur Person passt. Wichtiger als das Geschenk ist die Anerkennung selbst: Eine kurze, ehrlich gemeinte Ansprache der direkten Führungskraft, die konkret benennt, was die Person im Betrieb bewirkt hat, wirkt stärker als jede Standardformulierung aus der Vorlage. Aber klären Sie am besten vorab, ob die jubilierende Person eine Ehrung vor der Belegschaft schätzt oder ein Gespräch im kleinen Kreis bevorzugt, denn nicht alle stehen gern im Mittelpunkt.