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Steuerfreie Prämien in Österreich: Der ultimative Guide für Arbeitgebende (2025)

7. Mai 2025

In Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Lebenshaltungskosten suchen immer mehr Unternehmen nach Möglichkeiten, ihre Mitarbeitenden zu belohnen – bestenfalls auf steuer- und abgabenoptimierte Weise.

Steuerfreie Prämien sind dafür das perfekte Instrument: Sie bieten Arbeitgebenden die Chance, ihre Wertschätzung zu zeigen, ohne dass dabei ein großer Teil der Zuwendung an den Fiskus gehen muss. In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles, was Sie als Unternehmen über steuerfreie Benefits in Österreich wissen müssen – von der rechtlichen Definition bis hin zur praktischen Umsetzung.
 

Was ist der Unterschied zwischen Bonus und Prämie?

Bevor wir in die Details eintauchen, klären wir zunächst die grundlegenden Begrifflichkeiten:

In Österreich besteht kein rechtlicher Unterschied zwischen Bonus und Prämie. Beide Begriffe bezeichnen zusätzliche Zahlungen an Mitarbeitende, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sein können. Während in Deutschland ein „Bonus“ eine steuerpflichtige Sonderzahlung für individuelle Leistungen ist und eine „Prämie“ steuerfreie Zahlungen für besondere Ereignisse bezeichnet, gibt es diese Unterscheidung in Österreich nicht. Die beiden Begriffe werden hier synonym verwendet.
 

Welche Arten von Prämien gibt es?

Prämien sind freiwillige Benefits, die Unternehmen ihren Beschäftigten anbieten können. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig. Hier sind die 10 gängigsten Prämienarten:

  • Zielprämie: Belohnt das Erreichen oder Übertreffen festgelegter Leistungsziele (z. B. Neukundengewinnung, Umsatzsteigerung, Qualitätsziele etc.).
  • Teamprämie / Abteilungsprämie: Honoriert, wie der Name schon sagt, gemeinsame Leistungen eines Teams oder einer Abteilung.
  • Leistungsprämie: Wird bei überdurchschnittlicher individueller Performance ausgezahlt.
  • Projektprämie: Belohnt erfolgreiche Projektumsetzungen oder außergewöhnliche Projektleistungen.
  • Innovationsprämie: Anerkennung für kreative Ideen und Verbesserungsvorschläge, die dem Unternehmen zugutekommen.
  • Qualitätsprämie: Für besonders hohe Qualitätsstandards in der Arbeit oder Produktion.
  • Jahresbonus: Wird zum Jahresende auf Basis des Gesamtumsatzes an alle Mitarbeitenden ausgezahlt.
  • Gewinnbeteiligung / Unternehmensprämie: Ein festgelegter Anteil am Unternehmensgewinn, häufig für Führungskräfte.
  • Betriebszugehörigkeitsprämie / Jubiläumsprämie: Belohnt langjährige Mitarbeitende, oft in 10-Jahres-Schritten.
  • Signing Bonus: Einmalzahlung bei Vertragsabschluss, beliebtes Instrument im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit einer einmaligen Sonderprämie, die ohne spezifische Leistungsziele oder Voraussetzungen ausgezahlt werden kann – einfach als Zeichen der Wertschätzung oder in besonderen Situationen.

Wichtig zu wissen: Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Bonuszahlungen! Nur wenn eine Prämie vertraglich vereinbart wurde, ist das Unternehmen zur Auszahlung verpflichtet, sofern die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
 

Wann ist eine Prämie steuerfrei?

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Prämie in Österreich steuerbefreit sein kann:

  • Die Prämie muss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden.
  • Sie darf nicht regelmäßig bezahlt werden (wiederkehrende Bonuszahlungen fallen nicht unter die Steuerbefreiung).
  • Die Auszahlung muss auf Basis einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung mit kollektivvertraglicher Ermächtigung oder – falls kein Betriebsrat besteht – eine Vereinbarung mit allen Arbeitnehmenden).
  • Die Prämie darf nicht als Ersatz für bestehende oder übliche Zahlungen dienen.
  • Die Auszahlung muss ordnungsgemäß über die Lohnverrechnung erfolgen und am Lohnkonto sowie auf dem Lohnzettel dokumentiert werden.
     

Höchstgrenzen für steuerfreie Prämien 2025

Die Höhe einer Prämie ist in Österreich grundsätzlich nicht begrenzt. Für die Steuer- und Abgabenfreiheit gelten jedoch klare Grenzen:

  • 2024: Steuerfreie Prämien wie Mitarbeiterprämien oder Gewinnbeteiligungen durften insgesamt maximal 3.000 Euro pro Mitarbeitendem und Jahr betragen.
  • 2025: Die Obergrenze wird voraussichtlich auf 1.000 Euro pro Mitarbeitendem und Jahr gesenkt.

Für andere steuerfreie Leistungen können abweichende Grenzen gelten (z.B. 2.000 Euro für bestimmte Zuschüsse laut BMF). Prämien, die nicht unter eine Steuerbefreiung fallen, sind in voller Höhe steuerpflichtig und unterliegen den üblichen Abgaben.
 

Fazit: Steuerfreie Prämien als Win-Win-Situation

Steuerfreie Prämien und Benefits sind auch 2025 ein wertvolles Instrument im Vergütungsportfolio von Unternehmen. Sie ermöglichen es Arbeitgebenden, ihren Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto zukommen zu lassen und gleichzeitig die Bindung und Motivation zu stärken.

Trotz der Reduzierung des steuerfreien Höchstbetrags auf 1.000 Euro bleiben steuerfreie Prämien ein effektives Mittel, um:

  • die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern
  • Leistung gezielt zu belohnen
  • auf dem umkämpften Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber zu punkten
  • die Mitarbeiterbindung zu verbessern
  • steuer- und abgabenoptimiert zusätzliche Vergütung zu gewähren

Übrigens: Mit Mitarbeiter-Benefits als Gutscheine und Prepaid-Karten belohnen und motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden in Form eines Sachbezugs. Diese sind bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei und daher eine wunderbare Alternative bzw. Ergänzung zu Prämienzahlungen. 

Wir beraten Sie gerne unverbindlich!

Egal, für welche Art der Benefits Sie sich entscheiden: Ihre Mitarbeitenden werden es Ihnen danken – mit Loyalität, Engagement und Spitzenleistungen!