Was kostet mich Pluxee Bike Leasing als Arbeitgeber:in?
Für Arbeitgeber:innen ist das Anbieten eines Dienstradleasingmodells kostenneutral. Es wird kein Budget benötigt. Bereits im ersten Monat wird durch die Gehaltsumwandlung die Leasingrate durch die Mitarbeiter:innen selbst getragen. Durch die Bruttogehaltsumwandlung sparen sich Arbeitgeber:innen sogar Dienstgeberabgaben in Höhe von bis zu 30% > zur Beispielrechnung
Wie hoch ist der Aufwand für HR für das Pluxee Bike Leasing?
Der Aufwand für Personalverantwortliche ist sehr gering mit Pluxee Bike Leasing.
- Die Abläufe für Gehaltsumwandlungen bei einem Bike Leasing sind standardisiert und werden von gängigen Lohnverrechnungsprogrammen unterstützt.
- Fixe monatliche Beträge über die gesamte Laufzeit ermöglichen die Einrichtung eines Dauerbuchungssatzes.
- Nur im Anlassfall – z.B. Ausscheiden von Mitarbeiter:innen – müssen Änderungen vorgenommen werden.
Können auch Teilzeitbeschäftige und Minijober:innen ein Dienstrad bekommen?
Ja, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind Vollzeitbeschäftigten gleichzusetzen. Es darf keine Unterschreitung des kollektivvertraglich geregelten Mindestlohns oder -gehalts auftreten und es gilt auf das Existenzminimum zu achten.
Was muss ich als Arbeitgeber:in bei Kollektivverträgen und (E-)Bike Leasing beachten?
Bei einer (E-)Bike-Gehaltsumwandlung darf das kollektivvertragliche Mindestgehalt nicht unterschritten werden. Die monatliche Leasingrate kann nur dann vom Bruttogehalt abgezogen werden, wenn eine entsprechende Überzahlung vorhanden ist. Alternativ können Jahresprämien, Boni oder freiwillige Zulagen dafür genutzt werden. Fehlt ein Teilbetrag, kann die Differenz aus dem Nettogehalt abgezogen werden.
Was muss ich als Arbeitgeber:in im öffentlichen Dienst und (E-)Bike Leasing beachten?
Im öffentlichen Dienst gilt das jeweilige Landes‑Bezügegesetz. Dieses muss vom zuständigen Landtag geändert und beschlossen werden, damit eine Gehaltsumwandlung – und damit auch eine temporäre Unterschreitung des Mindestbezugs – für (E-)Bike-Leasing überhaupt erlaubt ist.
Was passiert mit dem (E-)Bike Leasing, wenn ein:e Mitarbeiter:in kündigt?
Kündigt ein:e Mitarbeiter:in, so gibt es mehrere Möglichkeiten:
- das Rad wird vorzeitig durch die ausscheidende Person angekauft
- ein:e Kolleg:in übernimmt das Rad zur weiteren Nutzung
- das Unternehmen übernimmt das Rad in den eigenen Fuhrpark