Wird bei Beträgen, die den Wert des Pluxee Gutscheins unterschreiten, Wechselgeld herausgegeben?
Bei der Einlösung von Pluxee Gutscheinen ist die Herausgabe von Wechselgeld in bar nicht erlaubt. Diese Regelung dient nicht der Schikane, sondern ist rechtlich notwendig, um die steuerlichen Vorteile dieses Benefits für Sie abzusichern.
Die Hintergründe der Regelung:
- Erhalt der Steuerfreiheit: Pluxee Gutscheine sind als Sachzuwendung konzipiert. Würde bei einem Einkauf Wechselgeld in bar ausgezahlt, entstünde ein sogenannter „geldwerter Vorteil“. In diesem Fall würde die gesetzliche Steuerfreiheit für diesen Gutschein verloren gehen und er müsste wie normales Gehalt versteuert werden.
- Keine Barauszahlung: Auch eine teilweise oder vollständige Auszahlung des Gutscheinwertes in bar ist aus denselben steuerrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Tipps für Ihren Einkauf:
Um den Wert Ihrer Pluxee Gutscheine optimal zu nutzen, empfehlen wir:
- Betrag genau ausschöpfen: Achten Sie darauf, dass der Wert Ihres Einkaufs mindestens dem Wert der eingesetzten Gutscheine entspricht.
- Zahlung kombinieren: Wenn Ihr Einkauf teurer ist als der Gutscheinwert, können Sie den Restbetrag jederzeit mit einer anderen Zahlungsmethode (z. B. Bargeld oder Bankomatkarte) begleichen.