Was ist die gesetzliche Grundlage für steuerfreie Lösungen von Pluxee?

Hinter den Lösungen von Pluxee steht ein fundiertes rechtliches Gerüst aus dem österreichischen Steuerrecht. Diese Gesetze ermöglichen es Arbeitgebern, ihren Teams attraktive Gehaltsextras zu bieten, ohne dass die volle Last von Lohnsteuer und Sozialversicherung anfällt.

Die zentralen Säulen im Einkommensteuergesetz (EStG):

  • Mahlzeiten & Lebensmittel (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG): Dies ist die Basis für die Restaurant- und Lebensmittel-Karten. Gutscheine für Mahlzeiten sind steuerfrei, sofern sie zur Verköstigung am Arbeitsplatz oder in Gaststätten dienen.
    • Mahlzeiten (Restaurant): Steuerfrei bis zu 8,00 € pro Arbeitstag.
    • Lebensmittel: Steuerfrei bis zu 2,00 € pro Arbeitstag.
  • Sachzuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG): Hierauf basieren Geschenkgutscheine (z. B. zu Weihnachten oder Firmenjubiläen). Sachzuwendungen sind bis zu 186,00 € pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei, sofern sie nicht in bar abgelöst werden können.
  • Kinderbetreuung (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG): Arbeitgeber können Zuschüsse zur Kinderbetreuung in Form von Gutscheinen gewähren. Diese sind bis zu einem Betrag von 2.000,00 € (Stand 2026) pro Kind und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Lohnsteuerrichtlinien (LStR): Diese dienen als Auslegungsbehelf für die Finanzbehörden und konkretisieren die Anwendung der oben genannten Gesetze im Detail (z. B. Rz 93 ff LStR für Mahlzeiten).

Durch die exakte Einhaltung dieser Paragrafen stellt Pluxee sicher, dass sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende rechtlich auf der sicheren Seite stehen und den maximalen Netto-Vorteil genießen.