Geldauszahlung mit Pluxee: Darf ich Wechselgeld herausgeben?

Bei der Annahme von Pluxee Gutscheinen oder Karten gibt es klare steuerrechtliche Vorgaben. Da die Benefits als Sachbezug konzipiert sind, um Steuerfreiheiten für Dienstnehmer und Dienstgeber zu ermöglichen, muss der bargeldlose Charakter gewahrt bleiben.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Kein Wechselgeld: Die Herausgabe von Wechselgeld in bar ist bei klassischen Pluxee Produkten (wie Lebensmittel- oder Restaurant-Gutscheinen und Karten) nicht gestattet.
  • Grund für das Verbot: Würde Restguthaben in bar ausgezahlt werden, entstünde für die Mitarbeitenden ein geldwerter Vorteil. Dies würde die steuerlichen Begünstigungen hinfällig machen und könnte zu steuerlichen Nachteilen für den Nutzer führen.

Tipp für Händler: Weisen Sie Ihre Kunden höflich darauf hin, dass der Gutscheinwert möglichst vollständig für den Einkauf genutzt werden sollte, um den vollen Wert des Benefits zu erhalten.