Wie funktionieren steuerfreie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen?
Damit Weihnachtsgeschenke an die Belegschaft steuer- und abgabenfrei bleiben, müssen sie als Sachzuwendung überreicht werden und dürfen nicht in bar ausbezahlt oder mit dem Gehalt überwiesen werden.
Besonders flexibel sind daher Guthabenkarten und Geschenkgutscheine mit attraktiven Einlösestellen, mit denen jedes Teammitglied sein Weihnachtsgeschenk entsprechend der eigenen Wünsche kaufen kann.
Wie hoch dürfen Geschenke an Mitarbeiter:innen 2026 sein?
In Österreich sind Geschenke an Mitarbeiter:innen weiterhin bis zu einem Betrag von € 186,– pro Teammitglied und Jahr als Sachzuwendung steuerfrei. Zu bestimmten Anlässen, wie bspw. dem persönlichen Dienstjubiläum (10, 20, 25, 30, 35, 40, 45 und 50 Jahre) oder einem Firmenjubiläum (10, 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90, 100, 110 usw. Jahre) dürfen weitere € 186,– steuerfrei als Sachzuwendung überreicht werden. Fallen Dienst- & Firmenjubiläum in ein Jahr, darf die Sachzuwendung allerdings nur einmal überreicht werden. Eine Barauszahlung ist in jedem Fall nicht gestattet.